Symbol Vorstandswahl 2024

Die Wahl ist beendet

Liebe Mitglieder, die Vorstandswahl 2024 ist beendet.

Insgesamt haben 541 Mitglieder an der Wahl teilgenommen. Die Wahl erfolgte nach Landgerichtsbezirken getrennt, wobei die Landgerichte in alphabetischer Reihenfolge Baden-Baden, Freiburg, Offenburg und Waldshut-Tiengen, nacheinander „abgearbeitet“ werden mussten.


Wahlbeteiligung 24.06.2024, 12h

541 Mitglieder haben abgestimmt, das sind rund 15,7% der insgesamt 3.445 Wahlberechtigten.

Vorstandswahl 2024

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer besteht aus 15 Mitgliedern, von denen jeweils die Hälfte alle zwei Jahre für eine 4-jährige Amtszeit gewählt werden. Wählbar sind nach § 65 BRAO alle Mitglieder, die den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausüben, wobei § 8 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg eine Repräsentation der verschiedenen Landgerichtsbezirke anordnet. Wählbarkeitshindernisse regelt § 66 BRAO. Im Bezirk der RAK Freiburg finden immer in geraden Jahren Wahlen zum Kammervorstand statt, so auch 2024.

Diese Wahlen finden nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg elektronisch statt.

Gewählt wird gemäß § 8 der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg nach Landgerichtsbezirken getrennt. Für einzelne Landgerichtsbezirke kann „keine gültige Stimmabgabe“ ausgewählt werden, ohne die Wahl in anderen Bezirken zu beeinflussen.

Im Kammervorstand laufen zum Halbjahr 2024 die Amtszeiten von 8 Vorstandsmitgliedern aus, die sich wie folgt auf die Landgerichtsbezirke verteilen:

2 x Landgericht Baden-Baden

4 x Landgericht Freiburg

1 x Landgericht Offenburg

1 x Landgericht Waldshut-Tiengen

Der Wahlausschuss für die Wahlen zum Kammervorstand 2024 wurde durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg in der Vorstandssitzung vom 23.09.2023 bestimmt, der Vorsitzende in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 24.11.2023 durch diesen gewählt.

Wahlausschuss Wahlen zum Kammervorstand 2024

Stellvertreter

Am 24.11.2023 um 14:20h hat sich der Wahlausschuss für die Wahlen zum Kammervorstand 2024 erstmals konstituiert und einen Vorsitzenden gewählt. Der Ausschuss hat sodann die Fristen für die Wahl beschlossen und ein Wahlausschreiben und ein Formular für Wahlvorschläge verabschiedet.

Die wichtigsten Fristen und Termine stellen wir hier dar:

  • Auslegung Wählerverzeichnis von 01.03.2024 (14:30h) bis 28.03.2024 (12:00h)
  • Einreichung von Wahlvorschlägen bis 12.04.2024 – 12:00h
  • Wahlzeitraum von 07.06.2024 – 12:00h bis 24.06.2022 – 12:00h
  • Prüfung der Wahl / Auszählung der Stimmen am 24.06.2024 – ab 13:00h

Im Auftrag des Wahlausschusses hat die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer das Wahlausschreiben mit den Informationen zu den Wahlen zum Kammervorstand 2024 und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen über die Kammermitteilungen per beA und an die wenigen Mitglieder, die im damaligen Zeitpunkt ihr beA nicht registriert hatten, auch per Post versandt. Wahlvorschläge sollen unter Verwendung des dafür vorbereiteten Formulars eingereicht werden.

FRIST – Einreichung Wahlvorschläge

Bis 12.04.2022 um 12h konnten Wahlvorschläge eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von mindestens 10 Mitgliedern einschließlich des vorgeschlagenen Mitglieds unterstützt werden.

Der Wahlvorstand tritt zu seiner zweiten Sitzung am 18.04.2022 um ca. 13:00h zusammen und prüft die Wahlvorschläge. Die vorgeschlagenen Mitglieder aus allen gültigen Wahlvorschlägen sind in den nachfolgenden Wahlen zum Kammervorstand 2024 wählbar und erhalten die Gelegenheit, sich mit Informationen zur Person oder zum eigenen Programm auf der Internetseite zu präsentieren. Näheres regelt der Wahlvorstand in der anstehenden zweiten Sitzung. Alle wählbaren Mitglieder erhalten außerdem die Gelegenheit, sich persönlich auf der Mitgliederversammlung 2024 am 14.06.2024 vorzustellen, die Redezeit wird aus Gründen der Chancengleichheit begrenzt werden

Der Wahlvorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg für die Wahlen zum Kammervorstand 2024 hat am 18. April 2022 ab 13:00h getagt und alle Wahlvorschläge geprüft. Kein Wahlvorschlag war ungültig, alle Vorschläge entsprachen auch hinsichtlich der Anzahl der empfehlenden Mitglieder den satzungsmäßigen und gesetzlichen Anforderungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind insbesondere seit über fünf Jahren ununterbrochen im Beruf tätig. Alle Unterstützerinnen und Unterstützer sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die uns bereits entsprechende Unterlagen eingereicht haben, werden im Detail auf einer Seite dargestellt.

KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN

Zugang zum Wahlraum werden alle Wahlberechtigten per beA (alle nichtanwaltlichen Mitglieder per Post) kurz vor dem Beginn der Wahl am 07.06.2024, 12:00h, erhalten. Das Schreiben enthält die Mitteilung, dass der Zugang zum Wahlraum durch Anmeldung über das beA (für nichtanwaltliche Wähler*innen mittels Kennnummer und Passwort) erfolgt. Bei Schwierigkeiten kann Mitgliedern der Zugang zum Wahlraum durch Kennnummer und Passwort anstelle des beA-Zugangs gewährt werden.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen, die vor dem Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses bereits Mitglied waren und es zum Start der Wahl (07.06.2024) noch sind.

Wahlraum

Der Wahlraum wird im Wahlzeitraum geöffnet sein.

Wahlraum

Wir stellen weitere Hinweise zum Wahlverfahren in der online-Wahl in Form einer Anleitung zur Verfügung

Wahlzeitraum

Die Wahl beginnt am 07.06.2024 um 12:00h und endet am 24.06.2024 um 12:00h mittags.

Wahlende

Die Wahl wurde pünkllich um 12h am 24.06.2024 durch den Anbieter Electric Paper Informationssysteme GmbH im Auftrag des Wahlausschusses beendet.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung erreichte einen neuen Rekord, obwohl die Wahl keine wirkliche Auswahl erlaubte, sondern nur eine Gewichtung der 8 Mitglieder, die auf 8 Sitze kandidierten. Es haben 541 Mitglieder abgestimmt. Die genaue Verteilung der Stimmen auf die Kandidaten und Landgerichtsbezirke entnehmen Sie bitte der detaillierten Auswertung. Wir wünschen uns natürlich alle mehr demokratischen Wettbewerb, offenbar aber ist jedenfalls der Leidensdruck nicht sehr groß, wenn kein einziger Vorstandssitz angegriffen wird.

Ergebnis der Wahl

Alle 8 Kandidatinnen und Kandidaten wurden in den Vorstand gewählt, die meisten Stimmen erhielt mit 455 Rechtsanwalt Michael Huber aus Sinzheim. Aufgrund der Aufteilung der Wahl in 4 getrennte Stimmzettel ließ leider die Beteiligung in der Reihe der Landgerichtsbezirke nach.

Alle 8 Gewählten wurden durch den Wahlausschuss befragt, ob sie die Wahl annehmen und haben eine kurze Frist zur Antwort gesetzt bekommen. Ablehnungsgründe regelt § 67 BRAO.

Unverzüglich nach Verstreichen der Frist zur Ablehnung der Wahl werden wir die Informationen zur Zusammensetzung des Vorstandes aktualisieren. Das Präsidium bleibt kommissarisch im Amt, das Amt der Schriftführerin ist aktuell durch Ausscheiden der Frau Rechtsanwältin Beate Winkler vakant. Ein neues Präsidium wird am 25.07.2024 gewählt werden.


Keine Ablehnungen

Keines der gewählten Mitglieder hat Ablehnungsgründe vorgetragen, die 8 Kandidat*innen sind somit wirksam gewählt.

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Anleitungsvideos Mitgliederbereich

Im Mitgliederbereich stellen wir nach und nach Anleitungsvideos für jede Funktion bereit, außerdem Videos zur Berufs-Werbung.

Symbolbild "Treffer" Pfeil trifft leuchtenden Würfel

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In eigener Sache: Wir stellen ein!

Die Rechtsanwaltskammer besetzt mehrere Stellen neu. Berufliche Erfahrung in Kanzlei oder Verwaltung erwünscht.